Jedes Jahr zur Silvesternacht erhellen bunte Raketen und laute Böller den Himmel. Doch nicht jeder ist sich darüber im Klaren, was eigentlich erlaubt ist und was nicht. In diesem Artikel klären wir, ob man in Deutschland privates Feuerwerk zünden darf und welche Regeln zu beachten sind.

Darf man privates Feuerwerk zünden? Klärung hier!

Wenn es um privates Feuerwerk geht, gibt es in Deutschland klare Bestimmungen. Grundsätzlich dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur von Erwachsenen gezündet werden, und das auch nur an bestimmten Tagen des Jahres. Die Regelung sieht vor, dass diese Feuerwerkskörper ausschließlich zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember und am 1. Januar, abgebrannt werden dürfen. Abgesehen von diesen beiden Tagen ist es Privatpersonen untersagt, solche Feuerwerkskörper zu verwenden.

Allerdings hängt die Erlaubnis, Feuerwerk zu zünden, auch stark von den örtlichen Regelungen ab. Viele Städte und Gemeinden haben aufgrund von Umwelt- und Sicherheitsbedenken zusätzliche Einschränkungen eingeführt. Beispielsweise kann es in Innenstädten oder in der Nähe von Krankenhäusern und Altersheimen Feuerwerksverbote geben, um die Lärmbelastung zu reduzieren und die Sicherheit zu gewährleisten. Es ist daher wichtig, sich vorab über die speziellen Regelungen in Ihrer Region zu informieren.

Während der Coronapandemie gab es zudem temporäre, bundesweite Verkaufsverbote für Feuerwerkskörper, um Menschenansammlungen zu vermeiden und das Gesundheitssystem zu entlasten. Diese Maßnahmen könnten auch in Zukunft bei besonderen Anlässen oder Notlagen wieder eingeführt werden. Daher ist es ratsam, regelmäßig die aktuellen Bestimmungen zu überprüfen.

Was erlaubt ist: Diese Regeln gelten für Feuerwerk

Wenn es um die Frage geht, was erlaubt ist, spielen die Kategorien der Feuerwerkskörper eine entscheidende Rolle. In Deutschland werden Feuerwerkskörper in Kategorien von F1 bis F4 unterteilt, wobei F1 die schwächsten und F4 die stärksten Sprengkörper bezeichnet. Feuerwerkskörper der Kategorie F1, auch als Kleinstfeuerwerk bekannt, dürfen das ganze Jahr über abgebrannt werden – allerdings nur von Personen, die mindestens 12 Jahre alt sind. Diese beinhalten unter anderem Wunderkerzen und Knallerbsen.

Um Feuerwerkskörper der Kategorie F2, also das klassische Silvesterfeuerwerk, zu verwenden, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Diese dürfen auch nur zu den bereits genannten Terminen gezündet werden. Kategorien F3 und F4 sind für den privaten Gebrauch nicht zugelassen und dürfen nur von professionellen Pyrotechnikern verwendet werden. Sie erfordern spezielle Genehmigungen und Sicherheitsvorkehrungen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Sicherheitsmaßnahmen, die beim Abbrennen von Feuerwerk eingehalten werden müssen. Dazu gehört, einen ausreichenden Abstand zu Menschen, Gebäuden und brennbaren Materialien einzuhalten. Zudem sollten Sie niemals auf Menschen oder Tiere zielen und die Feuerwerkskörper nur gemäß den Anweisungen auf der Verpackung verwenden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk ist entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und die Freude am Feuerwerk ungetrübt zu lassen.

Feuerwerk hat in Deutschland eine lange Tradition, vor allem zum Jahreswechsel. Trotz der Freude und des Spektakels ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften im Auge zu behalten. Informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Regeln und örtlichen Vorschriften, damit Sie sicher und verantwortungsbewusst das neue Jahr begrüßen können.

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