Feuerwerk gehört in Deutschland traditionell zu den Feierlichkeiten rund um Silvester und Neujahr. Jedes Jahr freuen sich viele Menschen darauf, das neue Jahr mit bunten Lichtern und lauten Knallern zu begrüßen. Doch wann und wo darf Feuerwerk eigentlich verkauft werden, und worauf sollte man beim Kauf achten? Dieser Artikel gibt einen Überblick über alles Wissenswerte zum Feuerwerksverkauf in Deutschland.

Wann und wo darf Feuerwerk verkauft werden?

In Deutschland ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, die für den Privatgebrauch zugelassen sind, streng reglementiert. Der gesetzlich erlaubte Verkaufszeitraum ist auf die letzten drei Tage des Jahres beschränkt, genauer gesagt vom 29. bis 31. Dezember. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Feuerwerk hauptsächlich zu Silvester gezündet wird und nicht das ganze Jahr über für Unruhe sorgt.

Feuerwerkskörper dürfen nur in zugelassenen Verkaufsstellen erworben werden. Dazu zählen in der Regel Supermärkte, Baumärkte und spezielle Fachgeschäfte für Pyrotechnik. Diese Läden müssen strenge Sicherheitsvorschriften einhalten, um den Verkauf von Feuerwerkskörpern sicher zu gestalten. Auch ist es wichtig, dass die Verkäufer ihre Kunden über den sicheren Umgang mit den Produkten informieren.

Für Menschen, die außerhalb dieses Zeitraums Feuerwerk erwerben möchten, bleibt der Weg in den Fachhandel, der ganzjährig bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 (z.B. Wunderkerzen) verkaufen darf. Diese sind jedoch weit weniger spektakulär als die typischen Silvesterkracher der Kategorie F2 und dürfen auch das ganze Jahr über verwendet werden.

Was muss beim Kauf von Feuerwerk beachtet werden?

Beim Kauf von Feuerwerkskörpern ist es wichtig, auf die CE-Kennzeichnung sowie die Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu achten. Diese Markierungen garantieren, dass die Produkte den europäischen und nationalen Sicherheitsstandards entsprechen und von offizieller Stelle geprüft wurden. Feuerwerk ohne diese Kennzeichnungen sollte nicht gekauft werden, da es potenziell unsicher ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Alter der Käufer. In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Das bedeutet, dass man beim Kauf einen gültigen Ausweis bereithalten sollte. Verkäufer sind verpflichtet, das Alter der Käufer zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine minderjährigen Personen Zugang zu den gefährlicheren Feuerwerkskörpern erhalten.

Zu guter Letzt sollte man sich vor dem Kauf überlegen, wie viel Feuerwerk man tatsächlich benötigt. Überdimensionierte Einkäufe führen oft dazu, dass Feuerwerkskörper unsachgemäß gelagert oder im nächsten Jahr verwendet werden, was rechtlich problematisch sein kann. Eine gute Planung spart nicht nur Geld, sondern sorgt auch für erhöhte Sicherheit sowohl beim Umgang als auch bei der Lagerung von Feuerwerkskörpern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Feuerwerksverkauf in Deutschland streng geregelt ist, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Der Kauf und die Nutzung von Feuerwerkskörpern erfordert daher einiges an Sorgfalt und Verantwortung. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält und die Sicherheitshinweise beachtet, kann ein spektakuläres Feuerwerk genießen, das den Jahreswechsel gebührend feiert.